Zulassungsstelle Ulm - Termin online Buchen
Kfz-Zulassungsstelle: Ulm | Zulassungsbezirk: Ulm Stadt | Kürzel: UL
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Termin Für Zulassungsstelle Ulm buchen
Online:
Online-Terminbuchung für UlmTelefonisch:
0731-185-1444 (Terminvereinbarung)
Achtung: Falls es eine Online-Terminbuchung gibt, ist eine telefonische Terminvereinbarung oft nicht möglich.
Vor dem Termin: Wunschkennzeichen für Ulm reservieren
Bringen Sie die Reservierung zum Termin mit. Ohne Reservierung teilt die Zulassungsstelle ein zufälliges Kennzeichen zu. Die Schilder kommen per Post, der Weg zum Schilderpräger entfällt.
Reservierung und zwei DIN-Schilder · kostenloser DHL-Versand, meist am nächsten Werktag · Gebühr der Zulassungsstelle (12,80 €) zahlen Sie bei der Zulassung
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Wunschkennzeichen rund um Ulm
Hinweise und Tipps:
- Nutzen Sie die Online-Terminbuchung, sofern vorhanden.
- Buchen Sie frühzeitig. Der nächste freie Termin beim Straßenverkehrsamt Ulm ist oft erst in einigen Wochen.
- Bereiten Sie Ihren Termin vor. Nehmen Sie alle notwendigen Unterlagen, Ausweise im Original sowie ausreichend Bargeld mit. Bei Vollmachten die Unterschriften nicht vergessen.
- Sie benötigen eine Kfz-Versicherung, falls Sie beim Straßenverkehrsamt Ulm ein Fahrzeug zulassen möchten.
Adresse, Kontaktinfos und Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Ulm
Öffnungszeiten
Mo. 07:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Di. 06:30 - 11:30 Uhr
Mi. 06:30 - 11:30 Uhr
Do. 07:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. 07:00 - 11:30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen
Zulassung, Ummeldung, Abmeldung eines Kfz in Ulm
Zulassung für Neuwagen aus Deutschland
Vom Straßenverkehrsamt Ulm benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Optional: Reservierung Ihres Wunschkennzeichens samt Schildern – ohne Reservierung teilt die Zulassungsstelle ein zufälliges Kennzeichen zu
Ratgeber-Artikel:
Zulassung für Neuwagen, importiert aus EU
Vom Straßenverkehrsamt Ulm benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV
- Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder Kaufvertrag im Original, am besten beide Dokumente
- Optional: Reservierung Ihres Wunschkennzeichens samt Schildern – ohne Reservierung teilt die Zulassungsstelle ein zufälliges Kennzeichen zu
Ratgeber-Artikel:
Zulassung für Neuwagen, importiert aus nicht EU Land
Vom Straßenverkehrsamt Ulm benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Die originalen Fahrzeugpapiere des Herstellers
- Bestätigung des Herstellers oder Verkäufers, dass es sich um einen Neuwagen handelt
- Originalkaufvertrag oder Originalrechnung zum lückenlosen Eigentumsnachweis
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Vollgutachten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- Falls der importierte Neuwagen zugelassen ist, müssen Sie die ausländischen Kennzeichen auf der Zulassungsstelle vorlegen bzw. abgeben
- Optional: Reservierung Ihres Wunschkennzeichens samt Schildern – ohne Reservierung teilt die Zulassungsstelle ein zufälliges Kennzeichen zu
Ratgeber-Artikel:
Zulassung für Gebrauchtwagen aus Deutschland
Vom Straßenverkehrsamt Ulm benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (falls Kfz älter als 3 Jahre)
- Bisherige Nummernschilder
- Optional: Reservierung Ihres Wunschkennzeichens samt Schildern – ohne Reservierung teilt die Zulassungsstelle ein zufälliges Kennzeichen zu
Ratgeber-Artikel:
Zulassung für Gebrauchtwagen, importiert aus EU
Vom Straßenverkehrsamt Ulm benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Gutachten von TÜV oder Dekra
- Kaufvertrag oder Rechnung (Eigentumsnachweis)
- Ausländische Kennzeichen, falls Fahrzeug noch zugelassen
- Optional: Reservierung Ihres Wunschkennzeichens samt Schildern – ohne Reservierung teilt die Zulassungsstelle ein zufälliges Kennzeichen zu
Ratgeber-Artikel:
Zulassung für Gebrauchtwagen, importiert aus nicht EU Land
Vom Straßenverkehrsamt Ulm benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- Kaufvertrag und Rechnung im Original (Eigentumsnachweis)
- Falls vorhanden: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument); ansonsten Vollgutachten von einer Prüfstelle
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts
- Ausländische Nummernschilder, falls Fahrzeug noch zugelassen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Optional: Reservierung Ihres Wunschkennzeichens samt Schildern – ohne Reservierung teilt die Zulassungsstelle ein zufälliges Kennzeichen zu
Ratgeber-Artikel:
Zusätzlich bei: Zulassung von Oldtimern
Unterlagen:
- Oldtimer-Gutachten durch anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)
Ratgeber-Artikel:
Zusätzlich bei: Zulassung / Ummeldung durch Vertretung
Unterlagen:
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Bevollmächtigten
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Fahrzeughalters
Zusätzlich bei: Zulassung / Ummeldung auf Minderjährige
Unterlagen:
- Schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
- Personalausweis(e) des/der Erziehungsberechtigten
Zusätzlich bei: Zulassung / Ummeldung auf Firma
Unterlagen:
- Sofern im Handelsregister eingetragen: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr)
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma (z.B. Geschäftsführung)
Zusätzlich bei: Zulassung / Ummeldung auf Verein
Unterlagen:
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr)
- Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins (z.B. Vorstand)
Ummeldung bei Umzug innerhalb Zulassungsbezirk Ulm Stadt
Vom Straßenverkehrsamt Ulm benötigte Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Falls noch alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorhanden: Bitte mitbringen zwecks Austausch
- Prüfbescheinigung zur letzten Hauptuntersuchung
Ratgeber-Artikel:
Ummeldung bei Umzug von außerhalb in den Zulassungsbezirk Ulm Stadt
Vom Straßenverkehrsamt Ulm benötigte Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Meldebestätigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Nummernschilder, falls Fahrzeug noch zugelassen
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
Ratgeber-Artikel:
Abmeldung eines Fahrzeugs in Ulm
Fahrzeug online abmelden:
Fahrzeug direkt beim Straßenverkehrsamt Ulm abmelden:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Nummernschilder
- Nur bei Verwertung/Verschrottung: Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Nur bei Verwertung/Verschrottung: Verwertungsnachweis
Ratgeber-Artikel:














