Neuwagen aus der EU zulassen: COC-Papier, Steuer und Ablauf
Ein Neufahrzeug aus einem anderen EU-Land ist schnell gekauft – bei der Zulassung zählen dann COC-Dokument, lückenloser Eigentumsnachweis und die Umsatzsteuer im Inland.
Thema
Zulassung & Anmeldung
Zielgruppe
Für Reimporte und EU-Neuwagenkäufe
Lesedauer
6 Min.
Abschnitte
4
Übersicht
Das COC-Dokument ist der Schlüssel
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity) belegt, dass das Fahrzeug einer europäisch genehmigten Typvariante entspricht. Mit ihr wird aus dem Import ein Routinevorgang.
- COC beim Kauf direkt mitverhandeln – nachträglich stellt der Hersteller es oft nur kostenpflichtig aus
- Ohne COC ist eine Vollabnahme nach § 21 StVZO bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS nötig
- Prüfen Sie, ob Ausstattungsdetails wie Nebelschlussleuchte oder Tachoeinheit den deutschen Vorgaben entsprechen
- Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer im COC muss mit der am Fahrzeug übereinstimmen
Unterlagen für die Zulassungsstelle
Zu den üblichen Papieren kommen bei einem Import zwei Punkte hinzu: der technische Nachweis und der Beleg, dass Sie rechtmäßiger Eigentümer sind.
- Ausweis mit Meldebestätigung, eVB-Nummer und SEPA-Mandat
- COC-Dokument oder Gutachten über die Vollabnahme
- Originalrechnung und Kaufvertrag als lückenloser Eigentumsnachweis
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war
- Ausländische Kennzeichen, falls sie noch am Fahrzeug angebracht sind
Umsatzsteuer beim EU-Neufahrzeug
Steuerlich gilt ein Fahrzeug als neu, wenn es höchstens sechs Monate alt ist oder nicht mehr als 6.000 Kilometer gelaufen ist. Die Umsatzsteuer fällt dann im Land der Zulassung an – also in Deutschland.
- Erwerb beim eigenen Finanzamt anmelden (Fahrzeugeinzelbesteuerung)
- Kauf im Ausland idealerweise netto abwickeln, um doppelte Zahlung zu vermeiden
- Manche Zulassungsstellen verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Beleg über die gezahlte Erwerbsteuer für den Behördentermin bereithalten
Sinnvolle Reihenfolge
Wer den Import in dieser Reihenfolge angeht, vermeidet den häufigsten Fehler: ein Fahrzeug in der Garage, das mangels Papieren wochenlang nicht bewegt werden darf.
- Vor dem Kauf klären, ob COC vorliegt und wer es beschafft
- Überführung mit Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen und passender Versicherung planen
- Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden und Nachweis sichern
- Wunschkennzeichen reservieren und Termin bei der Zulassungsstelle buchen
Weiterführende Beiträge
Weitere Artikel aus demselben Themenbereich rund um Kennzeichen, Unterlagen und Zulassung.
Zulassung & Anmeldung
Fahrzeug zulassen: Die Checkliste vor dem Behördentermin
Welche Unterlagen Sie bereitlegen sollten, worauf Sie beim Termin achten müssen und wie Sie die Zulassung ohne unnötige Rückfragen vorbereiten.
Zulassung & Anmeldung
Neuwagen zulassen: Unterlagen, Ablauf und Gebühren
Erstzulassung eines in Deutschland gekauften Neuwagens: welche Papiere die Zulassungsstelle sehen will, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen und womit Sie bei den Gebühren rechnen.














