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Zulassung & Anmeldung6 Min.Aktualisiert: 5. September 2026

Neuwagen aus der EU zulassen: COC-Papier, Steuer und Ablauf

Ein Neufahrzeug aus einem anderen EU-Land ist schnell gekauft – bei der Zulassung zählen dann COC-Dokument, lückenloser Eigentumsnachweis und die Umsatzsteuer im Inland.

Thema

Zulassung & Anmeldung

Zielgruppe

Für Reimporte und EU-Neuwagenkäufe

Lesedauer

6 Min.

Abschnitte

4

Übersicht

Das COC-Dokument ist der Schlüssel

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity) belegt, dass das Fahrzeug einer europäisch genehmigten Typvariante entspricht. Mit ihr wird aus dem Import ein Routinevorgang.

  • COC beim Kauf direkt mitverhandeln – nachträglich stellt der Hersteller es oft nur kostenpflichtig aus
  • Ohne COC ist eine Vollabnahme nach § 21 StVZO bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS nötig
  • Prüfen Sie, ob Ausstattungsdetails wie Nebelschlussleuchte oder Tachoeinheit den deutschen Vorgaben entsprechen
  • Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer im COC muss mit der am Fahrzeug übereinstimmen

Unterlagen für die Zulassungsstelle

Zu den üblichen Papieren kommen bei einem Import zwei Punkte hinzu: der technische Nachweis und der Beleg, dass Sie rechtmäßiger Eigentümer sind.

  • Ausweis mit Meldebestätigung, eVB-Nummer und SEPA-Mandat
  • COC-Dokument oder Gutachten über die Vollabnahme
  • Originalrechnung und Kaufvertrag als lückenloser Eigentumsnachweis
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war
  • Ausländische Kennzeichen, falls sie noch am Fahrzeug angebracht sind

Umsatzsteuer beim EU-Neufahrzeug

Steuerlich gilt ein Fahrzeug als neu, wenn es höchstens sechs Monate alt ist oder nicht mehr als 6.000 Kilometer gelaufen ist. Die Umsatzsteuer fällt dann im Land der Zulassung an – also in Deutschland.

  • Erwerb beim eigenen Finanzamt anmelden (Fahrzeugeinzelbesteuerung)
  • Kauf im Ausland idealerweise netto abwickeln, um doppelte Zahlung zu vermeiden
  • Manche Zulassungsstellen verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Beleg über die gezahlte Erwerbsteuer für den Behördentermin bereithalten

Sinnvolle Reihenfolge

Wer den Import in dieser Reihenfolge angeht, vermeidet den häufigsten Fehler: ein Fahrzeug in der Garage, das mangels Papieren wochenlang nicht bewegt werden darf.

  • Vor dem Kauf klären, ob COC vorliegt und wer es beschafft
  • Überführung mit Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen und passender Versicherung planen
  • Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden und Nachweis sichern
  • Wunschkennzeichen reservieren und Termin bei der Zulassungsstelle buchen

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