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Zulassung & Anmeldung7 Min.Aktualisiert: 5. September 2026

Neuwagen aus einem Nicht-EU-Land zulassen: Zoll, Gutachten, Termin

Beim Direktimport aus den USA, der Schweiz oder Japan kommen Zollabwicklung und technische Abnahme zur normalen Zulassung hinzu. Was das für Unterlagen und Zeitplan bedeutet.

Thema

Zulassung & Anmeldung

Zielgruppe

Für Direktimporte aus Drittländern

Lesedauer

7 Min.

Abschnitte

4

Übersicht

Zuerst der Zoll

Ein Fahrzeug aus einem Drittland muss beim Zoll angemeldet und in den freien Verkehr überführt werden. Ohne diesen Schritt geht bei der Zulassungsstelle nichts.

  • Für Pkw fallen üblicherweise 10 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an – Bemessungsgrundlage sind Kaufpreis plus Fracht
  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts ist Pflichtdokument für die Zulassung
  • Rechnung, Frachtpapiere und Nachweis über die Zahlung aufbewahren
  • Bei einem Umzug aus dem Ausland kann Abgabenfreiheit greifen – Voraussetzungen vorab beim Zoll klären

Technische Abnahme

Fahrzeuge, die nicht für den europäischen Markt gebaut wurden, weichen fast immer in Details ab. Die Vollabnahme prüft, ob sie in Deutschland überhaupt betrieben werden dürfen.

  • Vollgutachten nach § 21 StVZO durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle
  • Typische Umbauten: Beleuchtung, Nebelschlussleuchte, Blinkerfarbe, Tachoanzeige, Abgasreinigung
  • Kosten für Gutachten und Umrüstung vor dem Kauf einkalkulieren – sie übersteigen leicht die Ersparnis
  • Erst nach bestandener Abnahme stellt die Prüfstelle die für die Zulassung nötigen Papiere aus

Was Sie zum Termin mitbringen

Die Zulassungsstelle setzt beim Drittlandsimport den Nachweis über Herkunft, Eigentum und Abgabenfreiheit voraus – zusätzlich zu den üblichen Papieren.

  • Ausweis mit Meldebestätigung, eVB-Nummer und SEPA-Mandat
  • Originale Fahrzeugpapiere des Herstellers oder des Ausfuhrlandes
  • Bestätigung von Hersteller oder Verkäufer, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt
  • Originalkaufvertrag beziehungsweise Originalrechnung
  • COC oder technisches Vollgutachten sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts
  • Ausländische Kennzeichen, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist

Realistischer Zeitplan

Zwischen Ankunft im Hafen und erster Fahrt liegen erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Wer das einplant, spart sich teure Standgebühren und Fristendruck.

  • Verzollung und Freigabe: wenige Tage bis zwei Wochen
  • Umrüstung und Vollabnahme: je nach Werkstattauslastung mehrere Wochen
  • Erst danach Termin bei der Zulassungsstelle buchen
  • Wunschkennzeichen lässt sich unabhängig davon schon vorab reservieren

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