Gebrauchtwagen aus einem Nicht-EU-Land zulassen
Der aufwendigste Zulassungsfall: Zollabwicklung, Vollgutachten, Hauptuntersuchung und ausländische Papiere müssen zusammenpassen, bevor das Fahrzeug ein deutsches Kennzeichen bekommt.
Thema
Zulassung & Anmeldung
Zielgruppe
Für Gebrauchtimporte aus Drittländern
Lesedauer
7 Min.
Abschnitte
4
Übersicht
Die Reihenfolge entscheidet
Anders als beim Kauf im Inland greifen hier mehrere Behörden ineinander. Wer die Schritte in der falschen Reihenfolge angeht, wartet doppelt.
- Einfuhr anmelden und verzollen – ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Zulassung
- Fahrzeug auf deutsche Vorschriften umrüsten lassen
- Vollgutachten nach § 21 StVZO erstellen lassen
- Hauptuntersuchung durchführen
- Erst dann Termin bei der Zulassungsstelle wahrnehmen
Unterlagen im Detail
Die Behörde muss lückenlos nachvollziehen können, woher das Fahrzeug stammt, wem es gehört und dass alle Abgaben entrichtet wurden.
- Ausweis mit Meldebestätigung, eVB-Nummer und SEPA-Mandat
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- Kaufvertrag und Rechnung im Original als Eigentumsnachweis
- COC-Dokument oder Vollgutachten einer Prüfstelle
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Ausländische Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
Kosten ehrlich kalkulieren
Der günstige Kaufpreis im Ausland relativiert sich schnell. Rechnen Sie alle Posten zusammen, bevor Sie sich für den Import entscheiden.
- Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf Kaufpreis plus Transportkosten
- Transport, Hafen- und Standgebühren
- Umrüstung, Vollgutachten und Hauptuntersuchung
- Zulassungsgebühr, Kennzeichen und gegebenenfalls Übersetzungen
Typische Fallstricke
Diese Punkte führen in der Praxis am häufigsten dazu, dass ein Import länger steht als geplant.
- Fahrzeugtyp ist in Europa nie genehmigt worden – die Vollabnahme wird teuer oder scheitert
- Fahrzeugpapiere sind unvollständig oder das Fahrzeug ist im Herkunftsland nie abgemeldet worden
- Abgasnorm reicht für Umweltzonen nicht aus, eine Plakette wird nicht erteilt
- Fehlender Nachweis über den Kaufpreis führt zu einer Schätzung durch den Zoll
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