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Ummeldung & Abmeldung5 Min.Aktualisiert: 5. September 2026

Kfz online abmelden: Voraussetzungen für i-Kfz

Die Außerbetriebsetzung geht auch ohne Behördengang. Damit das klappt, müssen Ausweis, Kennzeichen und Fahrzeugpapiere allerdings ein paar technische Bedingungen erfüllen.

Thema

Ummeldung & Abmeldung

Zielgruppe

Für alle, die den Behördengang vermeiden möchten

Lesedauer

5 Min.

Abschnitte

4

Übersicht

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) prüft Ihre Identität elektronisch und liest verdeckte Sicherheitscodes aus. Fehlt eines dieser Elemente, bleibt nur der Weg zur Behörde.

  • Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion samt PIN
  • Kartenlesegerät oder NFC-fähiges Smartphone mit der passenden Ausweis-App
  • Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdecktem Sicherheitscode – vergeben ab Januar 2015
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode – ausgegeben ab Januar 2015
  • Ältere Kennzeichen oder Papiere lassen sich nicht online abmelden

So läuft die Online-Abmeldung ab

Der Vorgang dauert wenige Minuten und läuft vollständig über das Portal Ihrer Zulassungsbehörde beziehungsweise das bundesweite i-Kfz-Portal.

  • Mit der Online-Ausweisfunktion im Portal anmelden
  • Sicherheitscodes der Stempelplaketten freilegen und eingeben
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I eingeben
  • Gebühr online bezahlen – rund 2 Euro statt rund 16 Euro am Schalter
  • Bescheid als PDF herunterladen und aufbewahren

Nach der Online-Abmeldung

Rechtlich ist die Außerbetriebsetzung sofort wirksam. Ein paar Dinge müssen Sie trotzdem noch selbst erledigen.

  • Kennzeichenschilder entwerten oder entsorgen – sie dürfen nicht weiterverwendet werden
  • Steuerpflicht endet mit dem Datum der Außerbetriebsetzung
  • Versicherung informieren und gegebenenfalls in eine Ruheversicherung wechseln
  • Das Kennzeichen bleibt in der Regel zwölf Monate reserviert

Wann der Behördengang bleibt

Nicht jeder Fall lässt sich digital erledigen. In diesen Situationen führt der Weg weiterhin über die Zulassungsstelle.

  • Fahrzeuge mit älteren Kennzeichen oder Papieren ohne Sicherheitscode
  • Verlorene oder gestohlene Kennzeichen und Fahrzeugpapiere
  • Abmeldung durch eine dritte Person ohne eigene Ausweisfunktion
  • Verwertung mit Vorlage des Verwertungsnachweises, sofern die Behörde dies verlangt

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