Kfz online abmelden: Voraussetzungen für i-Kfz
Die Außerbetriebsetzung geht auch ohne Behördengang. Damit das klappt, müssen Ausweis, Kennzeichen und Fahrzeugpapiere allerdings ein paar technische Bedingungen erfüllen.
Thema
Ummeldung & Abmeldung
Zielgruppe
Für alle, die den Behördengang vermeiden möchten
Lesedauer
5 Min.
Abschnitte
4
Übersicht
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) prüft Ihre Identität elektronisch und liest verdeckte Sicherheitscodes aus. Fehlt eines dieser Elemente, bleibt nur der Weg zur Behörde.
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion samt PIN
- Kartenlesegerät oder NFC-fähiges Smartphone mit der passenden Ausweis-App
- Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdecktem Sicherheitscode – vergeben ab Januar 2015
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode – ausgegeben ab Januar 2015
- Ältere Kennzeichen oder Papiere lassen sich nicht online abmelden
So läuft die Online-Abmeldung ab
Der Vorgang dauert wenige Minuten und läuft vollständig über das Portal Ihrer Zulassungsbehörde beziehungsweise das bundesweite i-Kfz-Portal.
- Mit der Online-Ausweisfunktion im Portal anmelden
- Sicherheitscodes der Stempelplaketten freilegen und eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I eingeben
- Gebühr online bezahlen – rund 2 Euro statt rund 16 Euro am Schalter
- Bescheid als PDF herunterladen und aufbewahren
Nach der Online-Abmeldung
Rechtlich ist die Außerbetriebsetzung sofort wirksam. Ein paar Dinge müssen Sie trotzdem noch selbst erledigen.
- Kennzeichenschilder entwerten oder entsorgen – sie dürfen nicht weiterverwendet werden
- Steuerpflicht endet mit dem Datum der Außerbetriebsetzung
- Versicherung informieren und gegebenenfalls in eine Ruheversicherung wechseln
- Das Kennzeichen bleibt in der Regel zwölf Monate reserviert
Wann der Behördengang bleibt
Nicht jeder Fall lässt sich digital erledigen. In diesen Situationen führt der Weg weiterhin über die Zulassungsstelle.
- Fahrzeuge mit älteren Kennzeichen oder Papieren ohne Sicherheitscode
- Verlorene oder gestohlene Kennzeichen und Fahrzeugpapiere
- Abmeldung durch eine dritte Person ohne eigene Ausweisfunktion
- Verwertung mit Vorlage des Verwertungsnachweises, sofern die Behörde dies verlangt
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