Gebrauchtwagen aus der EU zulassen: Papiere, Gutachten, Fallstricke
Ein Gebrauchter aus Italien, Polen oder den Niederlanden ist oft günstiger. Bei der Zulassung entscheiden ausländische Fahrzeugpapiere, technischer Nachweis und die Frage der Umsatzsteuer.
Thema
Zulassung & Anmeldung
Zielgruppe
Für Käufer eines gebrauchten EU-Fahrzeugs
Lesedauer
6 Min.
Abschnitte
4
Übersicht
Ausländische Fahrzeugpapiere
Jedes EU-Land führt eigene Zulassungsdokumente. Die deutsche Behörde braucht sie im Original, um die Historie des Fahrzeugs nachvollziehen zu können.
- Alle Teile der ausländischen Zulassungsbescheinigung im Original mitbringen
- Fehlt ein Teil, verlangt die Behörde häufig eine Bestätigung der ausländischen Zulassungsstelle
- Fremdsprachige Dokumente müssen teils beglaubigt übersetzt werden – vorab bei Ihrer Zulassungsstelle nachfragen
- Ausländische Kennzeichen abgeben, falls das Fahrzeug noch angemeldet ist
Technischer Nachweis und HU
Bei Gebrauchtfahrzeugen genügt das COC-Dokument allein oft nicht – die Behörde will zusätzlich wissen, ob das Fahrzeug in seinem jetzigen Zustand verkehrssicher ist.
- COC-Dokument oder Gutachten von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS
- Gültige deutsche Hauptuntersuchung ist Voraussetzung – ausländische Prüfungen werden nicht anerkannt
- Bei Abweichungen vom deutschen Typ ist eine Vollabnahme nach § 21 StVZO nötig
- Erforderliche Umbauten vor dem Kauf mit einer Prüfstelle durchsprechen
Umsatzsteuer: neu oder gebraucht?
Die steuerliche Einordnung folgt nicht dem Bauchgefühl. Entscheidend sind Alter und Laufleistung – und davon hängt ab, ob in Deutschland noch Umsatzsteuer anfällt.
- Als Gebrauchtfahrzeug gilt: älter als sechs Monate und mehr als 6.000 Kilometer gelaufen
- Dann ist die Umsatzsteuer im Verkaufsland abgegolten, in Deutschland fällt keine weitere an
- Liegt nur eines der Kriterien vor, behandelt das Finanzamt den Wagen als Neufahrzeug
- Kaufvertrag mit Kilometerstand und Erstzulassungsdatum sorgfältig aufbewahren
Checkliste für den Termin
Ist alles beisammen, unterscheidet sich der Termin kaum von einer normalen Umschreibung.
- Ausweis mit Meldebestätigung, eVB-Nummer, SEPA-Mandat
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- COC oder technisches Gutachten sowie Nachweis der Hauptuntersuchung
- Kaufvertrag oder Rechnung als Eigentumsnachweis
- Reserviertes Wunschkennzeichen und passende Schilder
Weiterführende Beiträge
Weitere Artikel aus demselben Themenbereich rund um Kennzeichen, Unterlagen und Zulassung.
Zulassung & Anmeldung
Fahrzeug zulassen: Die Checkliste vor dem Behördentermin
Welche Unterlagen Sie bereitlegen sollten, worauf Sie beim Termin achten müssen und wie Sie die Zulassung ohne unnötige Rückfragen vorbereiten.
Zulassung & Anmeldung
Neuwagen zulassen: Unterlagen, Ablauf und Gebühren
Erstzulassung eines in Deutschland gekauften Neuwagens: welche Papiere die Zulassungsstelle sehen will, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen und womit Sie bei den Gebühren rechnen.














