Auto in einem anderen Kreis abmelden: bundesweite Außerbetriebsetzung
Sie sind umgezogen oder das Fahrzeug steht weit entfernt? Die Außerbetriebsetzung ist bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland möglich – nicht nur dort, wo das Fahrzeug zugelassen ist.
Thema
Ummeldung & Abmeldung
Zielgruppe
Für Abmeldungen außerhalb des Zulassungsbezirks
Lesedauer
4 Min.
Abschnitte
3
Übersicht
Die Regel in einem Satz
Jede Zulassungsbehörde in Deutschland darf jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug außer Betrieb setzen. Sie müssen also nicht zurück in den Bezirk fahren, in dem das Fahrzeug angemeldet ist.
- Praktisch nach einem Umzug oder wenn das Fahrzeug weit entfernt steht
- Zuständig ist trotzdem weiter Ihre Zulassungsbehörde für spätere Wiederzulassungen
- Die abmeldende Behörde übermittelt den Vorgang elektronisch an die zuständige Stelle
- Nur die Außerbetriebsetzung ist ortsunabhängig – Ummeldung und Wiederzulassung nicht
Unterlagen
Die Liste unterscheidet sich nicht von der Abmeldung im eigenen Kreis.
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Beide Kennzeichenschilder zur Entstempelung
- Bei Verwertung zusätzlich Zulassungsbescheinigung Teil II und Verwertungsnachweis
- Ausweis des Halters oder schriftliche Vollmacht
Was mit dem Kennzeichen passiert
Auch bei einer Abmeldung in einem fremden Bezirk bleibt die Kennzeichenreservierung erhalten – sie hängt am Fahrzeug und am Halter, nicht am Ort des Termins.
- Das Unterscheidungszeichen bleibt üblicherweise zwölf Monate reserviert
- Für eine Wiederzulassung wenden Sie sich an die Zulassungsstelle Ihres Wohnorts
- Nach einem Umzug empfiehlt sich, Wohnsitz und Fahrzeug im selben Bezirk zu führen
- Neues Kennzeichen geplant? Kombination vorab prüfen und reservieren
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