Auto ummelden ohne Kreiswechsel: Umzug im selben Zulassungsbezirk
Sie ziehen innerhalb Ihres Zulassungsbezirks um? Dann bleibt das Kennzeichen, nur die Adresse in den Fahrzeugpapieren muss aktualisiert werden – ein kurzer Vorgang mit wenigen Papieren.
Thema
Ummeldung & Abmeldung
Zielgruppe
Für Umzüge innerhalb desselben Zulassungsbezirks
Lesedauer
4 Min.
Abschnitte
3
Übersicht
Was sich ändert – und was nicht
Bei einem Umzug innerhalb des Bezirks bleibt die zuständige Behörde dieselbe. Geändert wird lediglich die Anschrift des Halters in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Kennzeichen und Schilder bleiben unverändert
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird angepasst oder neu ausgestellt
- Die Versicherung bleibt bestehen, sollte die neue Adresse aber erfahren
- Erst beim Einwohnermeldeamt ummelden, dann zur Zulassungsstelle
Benötigte Unterlagen
Der Vorgang ist schlank: In der Regel reichen Ausweis und Fahrzeugpapiere.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuer Anschrift beziehungsweise Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Noch alte Papiere im Umlauf? Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief zum Austausch mitbringen
- Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
Frist und Kosten
Die Adressänderung ist keine Formalie ohne Folgen: Behördenpost und Steuerbescheide gehen sonst an die alte Anschrift.
- Änderung unverzüglich nach dem Umzug veranlassen – sonst droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro
- Gebühr für die reine Adressänderung: rund 11 Euro, online deutlich weniger
- Viele Behörden bieten die reine Adressänderung inzwischen online an
- Anlass für ein neues Kennzeichen? Wunschkombination vorab prüfen und reservieren
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