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Zulassungsstelle Brandenburg Polizei - Termin online Buchen

Kfz-Zulassungsstelle: Brandenburg Polizei | Zulassungsbezirk: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg | Kürzel: BBL

Termin Für Zulassungsstelle Brandenburg Polizei buchen

Online:

Online-Terminbuchung für Brandenburg Polizei

Telefonisch:

033702-91-0 (Terminvereinbarung)

Achtung: Falls es eine Online-Terminbuchung gibt, ist eine telefonische Terminvereinbarung oft nicht möglich.

Vor dem Termin: Wunschkennzeichen für Brandenburg Polizei reservieren

Bringen Sie die Reservierung zum Termin mit. Ohne Reservierung teilt die Zulassungsstelle ein zufälliges Kennzeichen zu. Die Schilder kommen per Post, der Weg zum Schilderpräger entfällt.

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Reservierung und zwei DIN-Schilder · kostenloser DHL-Versand, meist am nächsten Werktag · Gebühr der Zulassungsstelle (12,80 €) zahlen Sie bei der Zulassung

Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen

Wunschkennzeichen rund um Brandenburg Polizei

Hinweise und Tipps:

  • Nutzen Sie die Online-Terminbuchung, sofern vorhanden.
  • Buchen Sie frühzeitig. Der nächste freie Termin beim Straßenverkehrsamt Brandenburg Polizei ist oft erst in einigen Wochen.
  • Bereiten Sie Ihren Termin vor. Nehmen Sie alle notwendigen Unterlagen, Ausweise im Original sowie ausreichend Bargeld mit. Bei Vollmachten die Unterschriften nicht vergessen.
  • Sie benötigen eine Kfz-Versicherung, falls Sie beim Straßenverkehrsamt Brandenburg Polizei ein Fahrzeug zulassen möchten.

Adresse, Kontaktinfos und Öffnungszeiten

Zulassungsstelle Brandenburg Polizei

Am Baruther Tor 20, 15806 Zossen OT Waldstadt
033702-91-303

Öffnungszeiten

Mo. 07:00 - 11:00 Uhr

Di. 07:00 - 14:00 Uhr

Mi. 07:00 - 11:00 Uhr

Do. 08:00 - 17:00 Uhr

Fr. 07:00 - 11:00 Uhr

Sa. geschlossen

So. geschlossen

Zulassung, Ummeldung, Abmeldung eines Kfz in Brandenburg Polizei

Zulassung für Neuwagen aus Deutschland

Vom Straßenverkehrsamt Brandenburg Polizei benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Optional: Reservierung Ihres Wunschkennzeichens samt Schildern – ohne Reservierung teilt die Zulassungsstelle ein zufälliges Kennzeichen zu

Ratgeber-Artikel:

Zulassung für Neuwagen, importiert aus EU

Vom Straßenverkehrsamt Brandenburg Polizei benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV
  • Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder Kaufvertrag im Original, am besten beide Dokumente
  • Optional: Reservierung Ihres Wunschkennzeichens samt Schildern – ohne Reservierung teilt die Zulassungsstelle ein zufälliges Kennzeichen zu

Ratgeber-Artikel:

Zulassung für Neuwagen, importiert aus nicht EU Land

Vom Straßenverkehrsamt Brandenburg Polizei benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Die originalen Fahrzeugpapiere des Herstellers
  • Bestätigung des Herstellers oder Verkäufers, dass es sich um einen Neuwagen handelt
  • Originalkaufvertrag oder Originalrechnung zum lückenlosen Eigentumsnachweis
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Vollgutachten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • Falls der importierte Neuwagen zugelassen ist, müssen Sie die ausländischen Kennzeichen auf der Zulassungsstelle vorlegen bzw. abgeben
  • Optional: Reservierung Ihres Wunschkennzeichens samt Schildern – ohne Reservierung teilt die Zulassungsstelle ein zufälliges Kennzeichen zu

Ratgeber-Artikel:

Zulassung für Gebrauchtwagen aus Deutschland

Vom Straßenverkehrsamt Brandenburg Polizei benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (falls Kfz älter als 3 Jahre)
  • Bisherige Nummernschilder
  • Optional: Reservierung Ihres Wunschkennzeichens samt Schildern – ohne Reservierung teilt die Zulassungsstelle ein zufälliges Kennzeichen zu

Ratgeber-Artikel:

Zulassung für Gebrauchtwagen, importiert aus EU

Vom Straßenverkehrsamt Brandenburg Polizei benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Gutachten von TÜV oder Dekra
  • Kaufvertrag oder Rechnung (Eigentumsnachweis)
  • Ausländische Kennzeichen, falls Fahrzeug noch zugelassen
  • Optional: Reservierung Ihres Wunschkennzeichens samt Schildern – ohne Reservierung teilt die Zulassungsstelle ein zufälliges Kennzeichen zu

Ratgeber-Artikel:

Zulassung für Gebrauchtwagen, importiert aus nicht EU Land

Vom Straßenverkehrsamt Brandenburg Polizei benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
  • Kaufvertrag und Rechnung im Original (Eigentumsnachweis)
  • Falls vorhanden: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument); ansonsten Vollgutachten von einer Prüfstelle
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts
  • Ausländische Nummernschilder, falls Fahrzeug noch zugelassen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Optional: Reservierung Ihres Wunschkennzeichens samt Schildern – ohne Reservierung teilt die Zulassungsstelle ein zufälliges Kennzeichen zu

Ratgeber-Artikel:

Zusätzlich bei: Zulassung von Oldtimern

Unterlagen:

  • Oldtimer-Gutachten durch anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)

Ratgeber-Artikel:

Zusätzlich bei: Zulassung / Ummeldung durch Vertretung

Unterlagen:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters
  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Bevollmächtigten
  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Fahrzeughalters
Zusätzlich bei: Zulassung / Ummeldung auf Minderjährige

Unterlagen:

  • Schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
  • Personalausweis(e) des/der Erziehungsberechtigten
Zusätzlich bei: Zulassung / Ummeldung auf Firma

Unterlagen:

  • Sofern im Handelsregister eingetragen: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr)
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma (z.B. Geschäftsführung)
Zusätzlich bei: Zulassung / Ummeldung auf Verein

Unterlagen:

  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr)
  • Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins (z.B. Vorstand)
Ummeldung bei Umzug innerhalb Zulassungsbezirk Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Vom Straßenverkehrsamt Brandenburg Polizei benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Falls noch alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorhanden: Bitte mitbringen zwecks Austausch
  • Prüfbescheinigung zur letzten Hauptuntersuchung

Ratgeber-Artikel:

Ummeldung bei Umzug von außerhalb in den Zulassungsbezirk Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Vom Straßenverkehrsamt Brandenburg Polizei benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Nummernschilder, falls Fahrzeug noch zugelassen
  • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung

Ratgeber-Artikel:

Abmeldung eines Fahrzeugs in Brandenburg Polizei

Fahrzeug online abmelden:

Fahrzeug direkt beim Straßenverkehrsamt Brandenburg Polizei abmelden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Nummernschilder
  • Nur bei Verwertung/Verschrottung: Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Nur bei Verwertung/Verschrottung: Verwertungsnachweis

Ratgeber-Artikel:

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