Unterlagen für die Ummeldung: Was Sie zum Termin brauchen
Adressänderung, Umzug über die Kreisgrenze oder Halterwechsel: welche Nachweise die Zulassungsstelle im jeweiligen Fall verlangt – und welche Fristen gelten.
Thema
Dokumente & Fristen
Zielgruppe
Für Umzug, Halterwechsel und Adressänderung
Lesedauer
5 Min.
Abschnitte
4
Übersicht
Zuerst den richtigen Fall bestimmen
Der Umfang der Unterlagen hängt daran, ob sich nur die Anschrift ändert, ob eine andere Behörde zuständig wird oder ob das Fahrzeug den Halter wechselt.
- Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks – der kürzeste Vorgang
- Umzug in einen anderen Bezirk – die neue Behörde übernimmt das Fahrzeug
- Halterwechsel beim Kauf – die Umschreibung auf den neuen Halter
- Kombination aus Umzug und Halterwechsel wird in einem Termin erledigt
Diese Unterlagen brauchen Sie immer
Unabhängig vom Fall verlangt jede Zulassungsstelle den Identitätsnachweis und die vollständigen Fahrzeugpapiere.
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I; bei Bezirkswechsel und Halterwechsel zusätzlich Teil II
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Bei Kennzeichenwechsel: die bisherigen Schilder zur Entstempelung
- Alte Papiere im Format Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief zum Austausch mitbringen
Zusätzliche Nachweise je nach Fall
Sobald eine neue Behörde zuständig wird oder ein anderer Halter eingetragen werden soll, kommen Versicherung und Steuer ins Spiel.
- eVB-Nummer der Versicherung bei Bezirkswechsel und Halterwechsel
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht plus Ausweis beider Personen
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten
- Bei Firmen und Vereinen: Handelsregister- beziehungsweise Vereinsregisterauszug
- Bei Leasing oder Finanzierung: Halterermächtigung des Eigentümers
Fristen und Gebühren
Die Ummeldung ist keine Formsache: Behördenpost, Steuerbescheide und Bußgeldbescheide gehen sonst an die alte Adresse.
- Nach Umzug oder Kauf unverzüglich ummelden – sonst drohen 15 Euro Verwarnungsgeld, beim Halterwechsel 40 Euro
- Reine Adressänderung: Gebühr rund 11 Euro
- Ummeldung mit Bezirks- oder Halterwechsel: rund 24 bis 27 Euro
- Bei neuem Kennzeichen kommen Schilder und gegebenenfalls die Wunschkennzeichen-Gebühr hinzu
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