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Vorfahrt & Ampel5 Min.Aktualisiert: 9. Juli 2026

Rotlichtverstoß: Bußgeld bei roter Ampel

Beim Rotlichtverstoß unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen einem „einfachen“ und einem „qualifizierten“ Verstoß. Entscheidend ist, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte, als Sie die Haltelinie überfuhren: War es weniger als eine Sekunde, gilt der Verstoß als einfach, bei mehr als einer Sekunde als qualifiziert – mit deutlich höheren Sanktionen.

Übersicht

Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde)

Wurde die Ampel weniger als eine Sekunde nach dem Umschalten auf Rot überfahren, bleibt es bei einem vergleichsweise moderaten Bußgeld – es sei denn, es kommt zu einer Gefährdung oder einem Sachschaden.

Einfacher Rotlichtverstoß
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Rote Ampel überfahren90 €1–
… mit Gefährdung200 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung240 €21 Monat

Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde)

Zeigte die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot, wird immer ein Fahrverbot verhängt – unabhängig davon, ob jemand gefährdet wurde.

Qualifizierter Rotlichtverstoß
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Rote Ampel (über 1 Sek.) überfahren200 €21 Monat
… mit Gefährdung320 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung360 €21 Monat

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Häufige Fragen

Wie wird nachgewiesen, wie lange die Ampel rot war?

Ampelblitzer lösen in der Regel zweimal aus: einmal beim Überfahren der Haltelinie und einmal im Kreuzungsbereich. Aus dem Zeitabstand und der Rotphase lässt sich rekonstruieren, ob die Ampel länger als eine Sekunde Rot zeigte.

Gilt ein Fahrverbot auch beim einfachen Rotlichtverstoß?

Nur dann, wenn es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kam. Der reine einfache Rotlichtverstoß ohne Folgen bleibt bei 90 € und einem Punkt ohne Fahrverbot.

Quellen

Die genannten Beträge, Punkte und Fahrverbote beruhen auf dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und den zugrunde liegenden Gesetzen. Im Einzelfall können Behörden und Gerichte abweichen – dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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