Rotlichtverstoß: Bußgeld bei roter Ampel
Beim Rotlichtverstoß unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen einem „einfachen“ und einem „qualifizierten“ Verstoß. Entscheidend ist, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte, als Sie die Haltelinie überfuhren: War es weniger als eine Sekunde, gilt der Verstoß als einfach, bei mehr als einer Sekunde als qualifiziert – mit deutlich höheren Sanktionen.
Übersicht
Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde)
Wurde die Ampel weniger als eine Sekunde nach dem Umschalten auf Rot überfahren, bleibt es bei einem vergleichsweise moderaten Bußgeld – es sei denn, es kommt zu einer Gefährdung oder einem Sachschaden.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren | 90 € | 1 | – |
| … mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde)
Zeigte die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot, wird immer ein Fahrverbot verhängt – unabhängig davon, ob jemand gefährdet wurde.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Rote Ampel (über 1 Sek.) überfahren | 200 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat |
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Häufige Fragen
Wie wird nachgewiesen, wie lange die Ampel rot war?
Ampelblitzer lösen in der Regel zweimal aus: einmal beim Überfahren der Haltelinie und einmal im Kreuzungsbereich. Aus dem Zeitabstand und der Rotphase lässt sich rekonstruieren, ob die Ampel länger als eine Sekunde Rot zeigte.
Gilt ein Fahrverbot auch beim einfachen Rotlichtverstoß?
Nur dann, wenn es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kam. Der reine einfache Rotlichtverstoß ohne Folgen bleibt bei 90 € und einem Punkt ohne Fahrverbot.
Quellen
Die genannten Beträge, Punkte und Fahrverbote beruhen auf dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und den zugrunde liegenden Gesetzen. Im Einzelfall können Behörden und Gerichte abweichen – dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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