Gurtpflicht & Kindersitz: Bußgelder im Überblick
Die Anschnallpflicht gilt für alle Insassen eines Fahrzeugs. Für die richtige Sicherung von Kindern ist immer der Fahrer verantwortlich: Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 150 cm müssen in einem geeigneten Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung mitfahren. Verstöße werden nach dem Bußgeldkatalog geahndet – bei Kindern mit einem Punkt in Flensburg.
Übersicht
Bußgelder für Gurt & Kindersicherung
Während der nicht angeschnallte Fahrer nur ein Verwarnungsgeld zahlt, wird die fehlende Sicherung von Kindern deutlich strenger geahndet.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Selbst nicht angeschnallt | 30 € | – | – |
| Ein Kind ohne jede Sicherung befördert | 60 € | 1 | – |
| Mehrere Kinder ohne Sicherung | 70 € | 1 | – |
| Ein Kind nur mit Gurt (ohne Kindersitz) | 30 € | – | – |
| Mehrere Kinder nur mit Gurt | 35 € | – | – |
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Häufige Fragen
Bis wann braucht mein Kind einen Kindersitz?
Kinder müssen in einem geeigneten Rückhaltesystem (Kindersitz oder Sitzerhöhung) gesichert werden, bis sie 12 Jahre alt oder 150 cm groß sind – maßgeblich ist, was zuerst erreicht wird.
Wer haftet, wenn ein Kind nicht gesichert ist?
Verantwortlich ist immer der Fahrer, nicht das Kind oder die Eltern auf dem Beifahrersitz. Das Bußgeld und der Punkt werden dem Fahrer zugerechnet.
Quellen
Die genannten Beträge, Punkte und Fahrverbote beruhen auf dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und den zugrunde liegenden Gesetzen. Im Einzelfall können Behörden und Gerichte abweichen – dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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