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Alkohol & Drogen7 Min.Aktualisiert: 9. Juli 2026

Alkohol & Drogen am Steuer: Strafen & Promillegrenzen

Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gehören zu den am härtesten sanktionierten Verstößen im Straßenverkehr. Je nach Promillewert und Ausfallerscheinungen reicht die Spanne von der Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zur Straftat mit Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot.

Übersicht

Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille

Ab 0,5 Promille (ohne Ausfallerscheinungen) handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Sanktionen steigen bei Wiederholung deutlich an.

Ab 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit)
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Erstverstoß500 €21 Monat
Zweiter Verstoß1.000 €23 Monate
Dritter Verstoß1.500 €23 Monate

Straftat ab 1,1 Promille

Wichtiger Hinweis: Dies ersetzt keine Rechtsberatung. Ab bestimmten Grenzwerten liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch.

  • Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder Unfall: relative Fahruntüchtigkeit – Straftat mit 3 Punkten, Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug möglich.
  • Ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit – immer Straftat, in der Regel Entzug der Fahrerlaubnis und 3 Punkte.
  • Ab 1,6 Promille wird zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Drogen am Steuer

Anders als beim Alkohol gibt es für die meisten Drogen keine festen Grenzwerte – bereits der Nachweis kann ausreichen. Die Bußgeld-Staffelung entspricht der bei 0,5 Promille Alkohol.

Drogen am Steuer (§ 24a StVG)
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Erstverstoß500 €21 Monat
Zweiter Verstoß1.000 €23 Monate
Dritter Verstoß1.500 €23 Monate

0,0 Promille für Fahranfänger

Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Verstoß gegen das 0,0-Promille-Gebot
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Alkohol in der Probezeit / unter 21250 €1–
  • Zusätzlich Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars.

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Häufige Fragen

Ab wie viel Promille mache ich mich strafbar?

Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor – das ist immer eine Straftat. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen auftreten oder ein Unfall passiert.

Welche Promillegrenze gilt für Fahranfänger?

Für Fahrer in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille. Ein Verstoß kostet 250 €, einen Punkt und führt zur Verlängerung der Probezeit sowie zu einem Aufbauseminar.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wird unter anderem ab 1,6 Promille, bei wiederholten Alkoholfahrten und regelmäßig bei Drogenverstößen angeordnet. Ohne bestandene MPU wird der Führerschein nach dem Entzug nicht wieder erteilt.

Quellen

Die genannten Beträge, Punkte und Fahrverbote beruhen auf dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und den zugrunde liegenden Gesetzen. Im Einzelfall können Behörden und Gerichte abweichen – dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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