Motorradkennzeichen – Informationen und Voraussetzungen

Motorräder mit und ohne Beiwagen, Trikes, Quads und verwandte zweirädrige Fahrzeuge, müssen in Deutschland mit einem gültigen Kennzeichen ausgestattet sein. Das Schild bei einem Motorrad muss immer am Heck befestigt sein egal, ob es sich um ein ganzjähriges Kennzeichen oder um ein Saisonkennzeichen handelt. Wie bei einem normalen PKW auch, haben Saisonkennzeichen einige Vorteile zu bieten. Die Schilder selber gibt es allerdings in unterschiedlichen Größen, dafür jedoch mit wenigen Montagevorschriften.

Nicht zu vergessen ist die Entwicklung der vergangenen Jahre in Sachen Motorradkennzeichen und Wunschkennzeichen. Hier hat sich einiges getan, was viele nicht wissen. Bis in die 50ger Jahre konnten die Kennzeichen am vorderen Bereich angebracht werden, nach dem Krieg wurde dieses dann abgeschafft.

Motorradkennzeichen und unterschiedliche Größen

Anders wie bei einem Auto haben Motorradkennzeichen andere Maße. Große Nummernschilder gab es bis zum Jahr 2011, diese waren bis zu 280 Millimeter breit und 200 Millimeter hoch. Heute besteht für einen Halter die Möglichkeit, sich ein kleineres Schild für sein Gefährt auszusuchen und bei der zuständigen Zulassungsstelle zu beantragen.

Die kleineren Kennzeichen können in der Breite entweder 180, 200 oder 220 Millimeter betragen. Allerdings verfügen sie ebenfalls über eine Höhe von 200 Millimeter. Für die geringere Breite von Zweirädern sind diese Schilder deutlich vorteilhafter, was nicht nur das Aussehen betrifft.

Im Gegensatz zu einem normalen Motorrad liegt die Regelung für Leichtkrafträder anders, sie benötigen spezielle Kennzeichen. Die Größe hier beträgt in der Breite bis zu 225 Millimeter in der Höhe nur 130 Millimeter.

Motorradkennzeichen Regelung

Bei den Motorradkennzeichen kennt der Gesetzgeber kein Erbarmen, denn sie müssen genau so angebracht werden, wie es Vorschrift ist. Im Einzelnen heißt das:

  • Unterkante Kennzeichen min. 200 mm über der Fahrbahn
  • Oberkante Kennzeichen max. 1500 mm über der Fahrbahn
  • Kennzeichen muss aus jedem Winkel voll erkennbar sein
  • 30 Grad nach oben
  • 5 Grad nach unten
  • 30 Grad seitlich
  • Neigung des Kennzeichens: Oberkante max. 30 Grad nach vorne und Unterkante max. 15 nach vorne

Zudem ist es natürlich Pflicht, dass das Kennzeichen gut beleuchtet ist, dafür auch einmal etwas positives, es besteht keine Eintragungspflicht, anders wie bei nachträglich angebauten Teilen.

Fehlt die Beleuchtung von einem Motorradkennzeichen gibt es keine TÜV – Plakette, es sei denn, die Kennzeichen verfügen seitens des Herstellers über eine zugelassene und bauartgenehmigte Kennzeichenleuchte.

Motorradkennzeichen – so sinnvoll sind Saisonkennzeichen

Bei Motorradfahrern liegt die Saison in der Regel zwischen Sommer bis in den Herbst hinein. Danach werden die meisten Maschinen gut gereinigt und gewartet „eingewintert“ und kommen in den wohlverdienten Winterschlaf. Gerade Saisonkennzeichen sind für Halter von Motorrädern interessant, hier zählt der Sparfaktor zu den wichtigsten Gründen.

Wie lange der Zeitraum für das Saisonkennzeichen ausfällt, wird vom Halter festgelegt. Das Angro der Fahrer entscheidet sich für einen Zeitraum zwischen März und Ende Oktober. Die Gültigkeit kann jedoch je nach Ermessen festgelegt werden. Allerdings sind einige Vorgaben zu beachten:

  • möglicher Zeitraum liegt zwischen 2 und 11 Monaten
  • innerhalb dieses Zeitraumes sind Unterbrechungen nicht möglich.
  • keine Verwendung zwischen April und Mai
  • keine Verwendung September und Oktober
  • soll der Gültigkeitsraum geändert werden (verkürzen, verlängern), muss ein neues Kennzeichen beantragt werden

Versicherungsprämien sinken, wenn ein Saisonkennzeichen länger als lediglich 6 Monate genutzt wird. Versicherungsgesellschaften belohnen in der Regel erst nach einem halben Jahr unfallfreies Fahren. Danach vergeben viele Versicherungen einen günstigeren Schadensfreiheitsrabatt. Einen Schutz gegen eine Kostensteigerung gibt es dennoch nicht, denn ist das Motorrad in einen Unfall involviert, wird trotzdem hochgestuft.

Motorradkennzeichen – klein aber fein

Bis zum Jahr 2011 gab es in Deutschland lediglich Motorradkennzeichen mit einer normal großen Schrift. In der Zwischenzeit hat sich einiges geändert, so auch die Größe bei einem Nummernschild. Wer ein eher kleineres Kennzeichen bevorzugt, darf dieses jetzt gegen ein kleines Schild austauschen.

Gerade diejenigen waren bis dato im Nachteil, die keine kurzen Kombinationen vorweisen konnten. Für alle anderen galt weiterhin das sogenannte „Kuchenblech“ oder „Backblech“, wie das Kennzeichen in Motorradkreisen liebevoll genannt wurde.

Zudem waren die Nummernschilder alles, nur nicht praktisch. Je nach Marke der Maschine, konnten sich die breiten Kennzeichen äußerst schlecht auf die Aerodynamik auswirken. Optisch waren die großen Schilder auch nicht gerade eine Augenweide, denn sie standen in vielen Fällen weit über die Umrisse hinaus und bildeten somit eine Gefahr, nicht nur für den Sozius.

Chopper – Fahrer hatten ihre eigenen Probleme, denn sie konnten das große Kennzeichen nur seitlich befestigen. Die neuen und kleineren Motorradkennzeichen verfügen über eine Höhe von 200 Millimetern und werden mit einer sogenannten verkleinerten Mittelschrift geprägt.

Die geringe Breite von dem Nummernschild ergibt sich also, durch nun drei Zeilen, die auf dem Kennzeichen erlaubt sind. Als Breiten sind erhältlich: 220, 200 und 180 Millimeter. Auf das Kennzeichen mit einer Breite passen nun maximal 5 Zeichen, in der unteren Reihe und 3 Zeichen in der oberen Reihe.

Beide andere Kennzeichen können 3 Zeichen oben, aber lediglich nur 4 Zeichen in der unteren Reihe aufnehmen. Mittig des Nummernschildes ist genügend Platz vorhanden, um Plaketten, beispielsweise eine Saisonplakette anzubringen.

So wird ausgetauscht

Im Normalfall bereitet es dem Halter einer Maschine keine Probleme, ein großes Nummernschild gegen ein kleines Schild auszutauschen. Einfach eine nahegelegene Schilder – Prägestelle aufsuchen und die bisherigen Buchstaben und Ziffernkombinationen einprägen lassen. Soll es jedoch eine andere Kombination sein, muss im Vorfeld die Zulassungsstelle aufgesucht werden. Anderenfalls das große und das kleine Kennzeichen wiederum bei der Zulassungsstelle vorzeigen, um die nötigen Plaketten zu erhalten.

Das alte große Kennzeichen wird dort entsiegelt, darf jedoch mit dem Halter nach Hause. Das neue Format wird mit neuen Siegeln und der entsprechenden TÜV – Plakette versehen und braucht nur angebracht werden.

Das gesamte Prozedere dauert im besten Fall nicht lange und kostet je nach Region nur wenige Euro. Soll es allerdings eine andere Kombination sein oder es handelt sich um ein Wunschkennzeichen, muss der Halter etwas tiefer in die Tasche greifen.

Alles über Motorradkennzeichen Halterungen

Generell ist die Anbringung von einer Motorradkennzeichen Halterung vom Gesetzgeber eher vernachlässigt worden und somit unterliegt es keiner genauen Anweisung wie eine Halterung zu befestigen ist. Grundsätzlich kann also der Fahrer selber entscheiden, wie er seine Halterung abringen möchte. Aber auch, wenn es keine spezielle Regelung gibt, sind die Halter an einfache Grundlagen gebunden.

Eine der Grundlagen besagt, ein Kennzeichen sollte nie über scharfe Kanten verfügen. Das ist nicht nur nachvollziehbar, sondern auch äußerst logisch. Diejenigen, die sich für dieses Thema interessieren, können es in der StVZO unter § 30c nachlesen.

Kennzeichenhalter sind für einen Motorradfahrer ein nicht ganz unwichtiges Thema, denn schließlich soll das Schild nicht gleich bei der nächsten Fahrt verloren gehen. Gerade wer von seinem „Kuchenblech“ auf ein kleines Kennzeichen umstiegen möchte, kommt um eine Überlegung nicht herum.

Das Non plus Ultra ist hierbei, dass die Halterung passt und ordnungsgemäß angebracht werden kann. Das Angebot reicht von einem seitlichen Kennzeichenhalter für einen Chopper, über maßgefertigte Halterungen bis hin zum gesamten Heckumbau für Nakedbikes oder Sportmaschinen.

Darauf ist bei einer Halterung zu achten

Damit der Kennzeichenhalter länger als eine Saison durchhält, sollte der Halter etwas Langlebiges auswählen. Hierunter fällt zum Beispiel eine doppelte UV – Beschichtung. Weiterhin muss es sich um ein robustes und wetterbeständiges Material handeln, hart PVC ist vorzuziehen. Beim Kauf sollte der Besitzer auf folgendes achten, was im Lieferumfang unbedingt vorhanden sein sollte:

  • zweiteilige Kennzeichenhalterung
  • Grundplatte, Rahmen und ein Demontageschlüssel
  • optimiertes Loch Bild

Kennzeichen befestigen – so geht es ganz einfach

Kennzeichen plus Kennzeichenhalterungen befestigen ist nicht unbedingt eine Sache für den Fachmann. Auch der einfache Biker sollte in der Lage sein, sein Nummernschild sicher und fest anzubringen.

Um dieses Unterfangen zu vollbringen sind nur wenige Schritte nötig und auch der Zeitaufwand hält sich bei etwas Geschicklichkeit in Grenzen. Die einzelnen Schritte der Anbringung:

  • der Kennzeichenhalter sollte über einen verstellbaren Neigungswinkel verfügen, falls keine passende Halterung vorhanden ist.
  • Kennzeichenhalterung anschrauben: bei dieser Tätigkeit ist darauf zu achten, dass die Unterkante des eigentlichen Kennzeichens mindestens 30 Zentimeter oberhalb des Bodens liegt. Die Oberkante darf dabei jedoch lediglich maximal 120 Zentimeter hoch sein.
  • Wichtig: Kennzeichen darf nicht weiter als 30 Grad senkrecht geneigt sein!
  • einige wenige Zulassungsstellen schreiben spezielle Halterungen für Motorräder vor. Vor der Anbringung aus diesem Grund bitte Informationen einholen.

Wenn ein Motorradkennzeichen gänzlich fehlt, nicht ordnungsgemäß sitzt oder keine Plakette aufweist, kann ein Halter mit folgenden Maßnahmen rechnen. Bußgeldtabelle zu § 10 FZV:

Tatbestandsnummer:Tatbestand:Strafe in Euro:
810100amtliches Kennzeichen fehlt10
810112ordnungswidriger Zustand10
810118Kennzeichenbeleuchtung defekt10
810600Fahren ohne Kennzeichen60
810618Fahren mit verdecktem Kennzeichen65

Vorteile einer Kennzeichenhalterung

Ein vernünftiger Kennzeichenhalter hat beim PKW, als auch beim Motorrad einige Vorteile zu bieten. Bei einem zweirädrigen Gefährt allemal, denn wer bohrt schon gern Löcher in sein Schutzblech? Zudem muss im Vorfeld akribisch ausgemessen werden, wenn der Halter Löcher in sein Nummernschild bohren möchte und zudem spielen auch die richtigen Schrauben eine Rolle.

Der größte Vorteil liegt wohl darin, dass eine Halterung, ist sie einmal angebracht, es leicht zulässt die Nummernschilder leichter auszutauschen. Schrauben entfallen ebenfalls, was wiederum ein Kostenfaktor darstellt. Die Kennzeichenhalterung bei einem Motorradkennzeichen stellt zudem sicher, dass das Nummernschild nicht nur gerade, sondern auch fest sitzt und es somit nicht verloren gehen kann. Handwerkliches Knowhow ist bei dieser Angelegenheit übrigens nicht nötig.

Motorradkennzeichenwechsel bei Umzug

Inzwischen ist es bundesweit möglich, sein Motorradkennzeichen bei einem Umzug zu behalten. Allerdings erspart es nicht den Gang zur Zulassungsstelle. Welche Unterlagen sind hierzu nötig?

Bei der Zulassungsstelle selber bekommt der Halter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, worin sich die aktuellen Daten befinden. Die alte Zulassungsbescheinigung ist jedoch erforderlich. Weiterhin müssen vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • HU – Bescheinigung
  • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag stellt
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • Kennzeichen

Bevor die gesamte Prozedur geschieht, prüfen Mitarbeiter, ob ein Verzug von Steuer oder anderen Gebühren vorliegt. Bei einem Rückstand von über 30 Euro, wird die Zulassung verweigert. Sollte es sich um einen Betrag unter dieser Summe handeln, entscheidet die Zulassungsstelle, ob der Antrag gewährt wird. Die Ummeldung kostet eine geringe Gebühr, die je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich ausfällt. Übrigens: auch bei mehreren Umzügen bleibt die Möglichkeit bestehen, das Motorradkennzeichen zu behalten.

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